Allgemeine Geschäftsbedingungen Gästehaus Siemens

Sehr geehrter Gast,

durch die Buchung oder die Bereitstellung von Zimmern im Gästehaus Siemens

haben Sie einen Gastaufnahmevertrag geschlossen, dessen wesentlicher Inhalt

sich nach den Vorschriften des deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes

e.V. bestimmt. Dieser ist für beide Vertragsteile bindend.

 

I. Allgemeine Vereinbarungen

Bitte bedenken Sie, dass juristisch gesehen eine bestätigte Hotelbuchung ein

Vertrag aufgrund einer schriftlichen oder mündlichen Vereinbarung ist. Grundsätzlich ist

bei der Reservierung eines Appartements oder Zimmers im Gästehaus Siemens folgendes zu

beachten: Wird ein Appartement bzw. Zimmer bestellt und die Reservierung von unserem

Gästehaus Siemens bestätigt, so ist ein sogenannter Gastaufnahmevertrag

oder auch Beherbergungsvertrag zustande gekommen. Die Schriftform ist dabei nicht

erforderlich, eine telefonische Bestellung reicht aus.

Daher machen wir Sie hiermit darauf aufmerksam, dass wir im Falle

einer Stornierung bzw. Nichtanreise 90 % des vereinbarten Appartement- bzw.

Zimmerpreises für die Vertragsdauer in Rechnung stellen. Selbstverständlich bemühen wir

uns die nicht in Anspruch genommenen Appartements bzw. Zimmer nach Möglichkeit

weiterzuvermieten, so dass für Sie die eventuellen Stornokosten entfallen würden. Bis zur

anderweitigen Vermietung des Zimmers sind Sie verpflichtet den vereinbarten Betrag

abzüglich der Einsparungen zu bezahlen.

 

II. Sonderbestimmungen

Internet-Buchungen über: www.helgoland.de oder www.gästehaus-siemens.de sind ab

dem Moment der Buchung verbindlich, auch dann, wenn der Gesamtbetrag nicht

vorab überwiesen wurde.

 

III. Kostenfreie Stornierung

Im Falle einer Komplettstornierung Ihrer Reise, treten die allgemeinen Vereinbarungen des

Gästehaus Siemens in Kraft.

Sollten Sie Ihre Reise stornieren, weil an Ihrem Anreisetag die von Ihnen

gebuchte Verbindung (Schiff/Katamaran) Helgoland nicht anläuft, aber andere

Schiffsverbindungen bestehen, treten hier die allgemeinen Vereinbarungen des Gästehaus

Siemens in Kraft.

 

Es gilt ausschließlich das maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der

Gerichtsstand ist Pinneberg.

 

Damit Ihnen bei Nichtanreise oder Stornierung keine zusätzlichen Kosten entstehen

empfehlen wir Ihnen daher den Abschluss einer Hotelstorno- bzw.

Reiserücktrittsversicherung, die auch im Falle einer fehlenden Schiffsverbindung für

die Stornierungskosten aufkommen sollte.